Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen nach RABT

    • er stellt die Koordinierung mit den Einsatzdiensten sicher und wirkt an der Ausarbeitung von Betriebsabläufen mit
    • er wirkt an der Planung, Umsetzung und Bewertung von Einsätzen im Ereignisfall mit
    • er wirkt an der Ausgestaltung von Sicherheitsprogrammen und an der Festlegung von Spezifikationen für bauliche Einrichtungen, Ausstattung und Betrieb sowohl bei neuen Tunneln als auch in Bezug auf den Umbau bestehender Tunnel mit
    • er vergewissert sich, dass das Betriebspersonal und die Einsatzdienste geschult werden und er wirkt an der Organisation von Übungen mit, die regelmäßig abgehalten werden
    • er erteilt fachlichen Rat hinsichtlich der Abnahme baulicher Einrichtungen, der Ausstattung und des Betriebs von Tunneln
    • er vergewissert sich, dass die baulichen Einrichtungen und die Ausstattung von Tunneln instand gehalten und repariert werden
    • er wirkt an der Auswertung erheblicher Störungen oder Unfälle mit
    • er koordiniert sämtliche Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen, um die Sicherheit der Nutzer und des Betriebspersonals sicherzustellen