Unsere Leistungen

Brandschutzpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften zur raschen Orientierung im Gelände/Gebäude. Die Pläne stellen den Feuerwehren die Gelände- und Gebäudegrundrisse des Einsatzobjektes dar.

In Feuerwehrplänen werden u.a. bautechnische Brandschutzeinrichtungen wie z.B. Brandschutztüren, Brandwände oder Hausanschlüsse sowie Gefährdungspotenziale (Explosivstoffe, ABC-Stoffe etc.) des Objektes dargestellt.

Die Feuerwehrpläne werden durch uns grafisch vorbereitet und bei einer Objektbegehung mit dem Auftraggeber im Objekt abgestimmt. Nachfolgend erfolgt durch uns die Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzbehörde.

Flucht-und Rettungspläne
nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne dienen zur raschen Orientierung von Besuchern und Beschäftigten in einem Gebäude.

Dadurch kann ein schnelles und sicheres Verlassen des Gebäudes im Notfall unterstützt werden.

Auf den Flucht- und Rettungsplänen sind weiterhin 1. Hilfe und Brandschutzeinrichtungen für den Notfall gekennzeichnet. Dadurch wird bei Notwendigkeit ein Suchen nach Feuerlöschern oder 1. Hilfeeinrichtungen unnötig und es entsteht kein Zeitverzug um mit der Erstbrandbekämpfung oder 1. Hilfe beginnen zu können.

Falls das Gebäude evakuiert werden muss, ist auch die allgemeine Sammelstelle des Objektes dargestellt.

Unsere Pläne entsprechen der DIN ISO 23601 und sind mit grafischen Zeichen nach DIN ISO 7010 versehen (Abweichungen sind möglich).

organisatorischer Brandschutz

Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675

Feuerwehrlaufkarten bestehen aus Vorder- und Rückseite. Sie stellen auf der Vorderseite meist den Grundriss der Zugangsebene dar. Auf der Rückseite wird der ausgelöste Meldebereich der Brandmeldeanlage angezeigt. Somit ist für die Feuerwehr der kürzeste Weg vom Feuerwehrbedienfeld zum ausgelösten Brandmelder vorgegeben und definiert.

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 legen den organisatorischen Umgang zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall im entsprechenden Objekt fest.

Sie werden von uns speziell auf einzelne Objekt erarbeitet und müssen nachfolgend vom Betreiber / Unternehmer des Objektes in Kraft gesetzt werden.

Externer Brandschutzbeauftragter nach VdS 3111 / BGI/GUV-I 847

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber / Auftraggeber schriftlich beauftragte/ernannte Person, welche im Unternehmen die Organisation und Kontrolle des betrieblichen Brandschutzes wahrnimmt.

Diese Person muss speziell ausgebildet sein und die Besonderheiten und Gefahrenschwerpunkte des Objektes kennen. Der Brandschutzbeauftragte ist Weisungsunabhängig und nur direkt der Unternehmensleitung beratend unterstellt.

Tunnelsicherheit

Sicherheitsbeauftragter für Tunnelanlagen nach RABT

    • er stellt die Koordinierung mit den Einsatzdiensten sicher und wirkt an der Ausarbeitung von Betriebsabläufen mit
    • er wirkt an der Planung, Umsetzung und Bewertung von Einsätzen im Ereignisfall mit
    • er wirkt an der Ausgestaltung von Sicherheitsprogrammen und an der Festlegung von Spezifikationen für bauliche Einrichtungen, Ausstattung und Betrieb sowohl bei neuen Tunneln als auch in Bezug auf den Umbau bestehender Tunnel mit
    • er vergewissert sich, dass das Betriebspersonal und die Einsatzdienste geschult werden und er wirkt an der Organisation von Übungen mit, die regelmäßig abgehalten werden
    • er erteilt fachlichen Rat hinsichtlich der Abnahme baulicher Einrichtungen, der Ausstattung und des Betriebs von Tunneln
    • er vergewissert sich, dass die baulichen Einrichtungen und die Ausstattung von Tunneln instand gehalten und repariert werden
    • er wirkt an der Auswertung erheblicher Störungen oder Unfälle mit
    • er koordiniert sämtliche Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen, um die Sicherheit der Nutzer und des Betriebspersonals sicherzustellen