Externer Brandschutzbeauftragter nach VdS 3111 / BGI/GUV-I 847

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber / Auftraggeber schriftlich beauftragte/ernannte Person, welche im Unternehmen die Organisation und Kontrolle des betrieblichen Brandschutzes wahrnimmt.

Diese Person muss speziell ausgebildet sein und die Besonderheiten und Gefahrenschwerpunkte des Objektes kennen. Der Brandschutzbeauftragte ist Weisungsunabhängig und nur direkt der Unternehmensleitung beratend unterstellt.